Wer darf bei uns fasten?
Fasten darf jeder, der sich für gesund und leistungsfähig hält und keine kontrollbedürftigen Medikamente einnimmt.
Gegenanzeigen für das Fasten sind zum Beispiel:
- Schwangerschaft und Stillzeit
- Kinder und Jugendliche
- Menschen über 65 Jahre
- Akute und chronische Krankheiten
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Hypertonie
- Krebs
- Gestörte Leber- und Nierenfunktion
- Schwere psychische Erkrankungen, z.B. Psychosen
- Essstörungen, z.B. Magersucht, Bulimie
- Adipositas
- Anämien
- Diabetes mellitus Typ I




